buchen-sie-bibel-nahaufnahme-auf-schoener-terrasse-morgens-platz-fuer-text | zur Startseitealle-sehenswuerdigkeiten-in-sich-aufnehmen-rueckansicht-eines-jungen-mannes-der-im-urlaub-fotografiert | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Die Satzung

„Gemeinschaft Evangelischer Posener“ (Hilfskomitee) e.V.

 

in der Fassung vom 29. April 2011

 

§ 1 Name und Sitz

Der Verein führt den Namen „Gemeinschaft Evangelischer Posener (Hilfskomitee) e.V.“ und soll in das Vereinsregister eingetragen werden.

Der Sitz des Vereins ist Lüneburg.

 

§ 2 Zweck

In der „Gemeinschaft Evangelischer Posener“ schließen sich in Fortführung der bisher vom Hilfskomitee der Glieder der Posener Evangelischen Kirche wahrgenommenen Aufgaben evangelische Christen zusammen, um

  1. das geistliche, geschichtliche und kulturelle Erbe der Posener Evangelischen Kirche zu wahren, weiterzuführen und für die Zukunft fruchtbar zu machen,
  2. in diesem Sinne die Gemeinschaft zwischen den evangelischen Christen aus Ost und West zu pflegen und ihren Zusammenschluss zu fördern,
  3. den evangelischen Posener und den Aussiedlern aus dem Osten geistliche und praktische Hilfe zu leisten.
  4. grenzüberschreitende Tätigkeit durch seelsorgerliche und diakonische Unterstützung der evangelischen Deutschen und evangelischen Polen im Herkunftsgebiet und Begegnung mit den polnischen Nachbarn im Sinne der Ökumene und Völkerverständigung durchzuführen. Zu Erreichung dieses Zieles werden Begegnungen, Seminare und Veranstaltungen organisiert, besonders zur Förderung der Jugendarbeit.

Der Verein fördert das Posener Altenheim in Lüneburg (D. Paul-Blau-Haus), kann sonstige dem Vereinszweck entsprechende Einrichtungen einrichten oder fördern, unterhält ein Posener Archiv und gibt eine Zeitschrift „Posener Stimmen“ heraus.

 

§ 3 Gemeinnützigkeit

Der Verein dient ausschließlich gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen Zwecken im Sinne der Gemeinnützigkeitsverordnung vom 24. Dezember 1953. Ein wirtschaftlicher, auf Gewinn ausgerichteter Geschäftsbetrieb ist ausgeschlossen. Die Mitglieder des Vereins und der Organe erhalten keine Überschussanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Sie haben bei Ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins keinen Anspruch auf Rückzahlung ihrer für die Zwecke des Vereins geleisteten Beiträge, Spenden oder etwaiger Einlagen. Keine Person darf durch Verwaltungsaufgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

 

§ 4 Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

 

§ 5 Mitgliedschaft

Mitglied kann werden, wer die Ziele der Gemeinschaft bejaht und bereit ist, sie nach Kräften zu fördern sowie den Vereinsbeitrag zu entrichten. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss. Der Austritt ist nur zum Ende des Jahres zulässig und erfolgt durch schriftliche Erklärung, die mindestens ein Vierteljahr vorher zugegangen sein muss.

Der Ausschluss erfolgt:

  1. durch Streichung, wenn der Rückständige Jahresbeitrag nicht bis zum Ende des übernächsten Geschäftsjahres bezahlt ist.
  2. Aus wichtigem Grund : Streichung und Ausschluss erfolgt durch den Vorstand.

 

§ 6 Mitgliederversammlung

Möglichst jährlich, mindestens alle zwei Jahre wird eine Mitgliederversammlung einberufen. Die Einberufung erfolgt durch den Vorstand unter Angabe der Tagesordnung und Einhaltung einer Ladungsfrist von mindestens zwei Wochen schriftlich oder durch Bekanntgabe in den „Posener Stimmen“.

Der Mitgliederversammlung obliegt vor allem:

Die Entgegennahme des Berichtes und der Abrechnung des Vorstandes sowie des Kassenprüfungsberichtes, die für jedes Jahr zu erstellen sind,

die Wahl der Vorstandsmitglieder und Kassenprüfer,

die Entlastung der Vorstandsmitglieder,

die Festsetzung der Beiträge,

die Beschlussfassung über Satzungsänderungen und die Auflösung des Vereins.

Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der Erschienenen. Zu Satzungsänderungen und zur Auflösung des Vereins ist eine Stimmenmehrheit von ¾ der Erschienenen erforderlich. Die Ausübung des Stimmrechts kann durch schriftliche Erklärung einem anderen Vereinsmitglied übertragen werden.

Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind schriftlich niederzulegen und von einem Vorstandsmitglied und dem jeweiligen Protokollführer zu unterschreiben.

 

§ 7 Vorstand

Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf vier Jahre gewählt und führt die Geschäfte bis zur Wahl eines neuen Vorstandes. Der Vorstand (§ 26 BGB) besteht aus:

dem Vorsitzenden,

dem stellvertretenden Vorsitzenden,

dem Schriftführer

und bis zu vier weiteren Mitgliedern (Beisitzer).

Der Vorstand fasst seine Beschlüsse in Sitzungen, die der Vorsitzende oder sein Stellvertreter einberuft, und ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Mitglieder anwesend sind. Die Beschlüsse werden mit Stimmenmehrheit der Erschienenen gefasst.

Der Vorstand kann Beauftragte bestellen oder Ausschüsse zur Wahrnehmung von Vereinsaufgaben berufen.

Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Mitglieder des Vorstands – darunter der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende oder der Schriftführer – gemeinsam vertreten.

 

§ 8 Landesgruppen

Die Mitglieder im Bereich einer oder mehrerer Landeskirchen können zu Landesgruppen zusammengefasst werden. Die Landesgruppenleiter bilden zusammen mit den Vorstandsmitgliedern den erweiterten Vorstand, der bei Bedarf zusammentritt.

 

§ 9 Auflösung

Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seiner Zwecke fällt das noch vorhandene Vermögen an den Konvent der ehemaligen Ostkirchen mit der Auflage, es im Sinne der Ziele der Gemeinschaft Evangelischer Posener ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke zu verwenden.

 

gezeichnet: Dr. Arnold Starke, Ruth Johst, Helene Reder, Martin Kammel, Bernd von Saenger, Kurt Grundmann, Traugott Steffani, Johannes Steffani, Wilhelm Prenzler, Armin Steinhilber, Hubert Zinke.

 

Eingetragen in das Vereinsregister am 20. Januar 1976

 

gez. Jetschiny, Just. Ang.

 

Siegel des Amtsgerichts Lüneburg

Lüneburg, den 29. April 2011

 

Satzung als PDF

 

Sitz der Geschäftsstelle der „Gemeinschaft Evangelischer Posener (Hilfskomitee) e.V.“

Bernhard-Riemann-Str. 30, 21335 Lüneburg          

Telefon: 04131-42683           

Fax: 04131-73 39 73

 

E-Mail:  

 

Sparkasse Lüneburg: IBAN: DE95 2405 0110 0054 0003 28

Termine